Jetzt Fördermittel für 2022 beantragen
Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen können für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr noch bis 31. Januar 2022 finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...
Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2022 eine Förderung durch die Krankenkassen erhalten.
Anträge für eine Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen können ab sofort bis spätestens 31. Januar 2022 beim Federführer der ARGE Selbsthilfeförderung (ARGE M-V), dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung MV, eingereicht werden. Bitte verwenden Sie nur aktuelle Antragsunterlagen und beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.
> Informationen des VEDK zur Selbsthilfeförderung
> Hinweise zur Antragstellung (PDF, 163 kB)
Sollten Sie Fragen zum Fördermittelantrag haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle der KISS Schwerin gerne unterstützend zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin:
Antragsunterlagen
Schwerin, 29.10.2019