Jetzt Fördermittel für 2023 beantragen
07.11.2022 | Schwerin
Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr noch bis 31. Januar 2023 finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...
Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2023 eine Förderung durch die Krankenkassen erhalten.
Anträge für eine Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen können ab sofort bis spätestens 31. Januar 2023 beim Federführer der ARGE Selbsthilfeförderung (ARGE M-V), der AOK Nordost, eingereicht werden. Bitte verwenden Sie nur aktuelle Antragsunterlagen und beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.
> Hinweise zur Antragstellung (PDF)
> Präsentation der ARGE Selbsthilfeförderung zur Selbsthilfeförderung 2023 in Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
Sollten Sie Fragen zum Fördermittelantrag haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle der KISS Schwerin gerne unterstützend zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin: