Krankenkassen fördern Selbsthilfe: Jetzt Mittel für 2025 beantragen

02.12.2024 | Schwerin

Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2025 noch bis 31. Januar finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...


Noch bis spätestens  31. Januar kommenden Jahres können Selbsthilfegruppen Anträge für eine Pauschalförderung der gesundheitlichen Selbsthilfe im Jahr 2025 bei der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfeförderung in MV) einreichen. Hierfür sind die aktuellen Antragsunterlagen zu verwenden und die Hinweise zur Antragstellung zu beachten. Die Formulare müssen korrekt ausgefüllt und von zwei Vertreter*innen der Gruppe unterschrieben werden:

> Hinweise zur Antragstellung (PDF)
> Antragsunterlagen für die kassenartübergreifende Pauschalförderung nach §20 SGB V für örtliche bzw. regionale Selbsthilfegruppen.

Gleichzeitig muss die bewilligte Förderung für das Jahr 2023 in einem Verwendungsnachweis abgerechnet werden. Bis zu einem Förderbetrag von maximal 820 Euro reicht ein einfacher Verwendungsnachweis, ab 820 Euro muss zusätzlich ein kurzer Tätigkeitsbericht erstellt werden:

> Unterlagen für den Nachweis über die Mittelverwendung gemäß § 20h SGB V für das Förderjahr 2023 (ab 820 EUR)
> Unterlagen für den Nachweis über die Mittelverwendung durch Selbsthilfewgruppen gemäß § 20h SGB V für das Förderjahr 2023 (bis 820 EUR).

Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin unterstützt Selbsthilfegruppen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin:

> Geschäftsstelle der KISS Schwerin kontaktieren.

Die Verwendungsnachweise für das Jahr 2023 sind bitte zu richten an: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Gesundheitsmanagement Frau Änne Steinig 14456 Potsdam Telefon: 0800 265080-41264 -->

Die Pauschalanträge der Selbsthilfegruppen sind bitte an die Federführung der ARGE im Jahr 2025 zu adressieren:

IKK - Die Innovationskasse
Herr Becker
Greifstraße 107
17034 Neubrandenburg

Telefon: 0395-4509160
E-Mail: Selbsthilfe(at)die-ik.de.

Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin unterstützt Selbsthilfegruppen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin:

> Geschäftsstelle der KISS Schwerin kontaktieren.

 

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