Jetzt Fördermittel für 2018 beantragen

31.01.2018 | Schwerin.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr noch bis 31. Januar 2018 finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...


Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2018 eine Förderung durch die Krankenkassen erhalten. Die Mittel werden als Pauschalförderung oder Projektförderung gewährt.

Anträge für eine Pauschalförderung können ab sofort bis spätestens 31. Januar 2018 bei der AOK Nordost eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Antragsunterlagen und beachten Sie die Hinweise der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern (ARGE M-V). Die entsprechenden Unterlagen stehen unten für Sie zum Download bereit.

Sollten Sie Fragen zum Fördermittelantrag haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle der KISS Schwerin gerne unterstützend zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin:

> Geschäftsstelle der KISS Schwerin kontaktieren.

Weitergehende Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen erhalten Sie außerdem auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern:

> www.selbsthilfe-mv.de: Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen

Antragsunterlagen