Coronavirus: KISS lockert Corona-Beschränkungen

04.03.22 | Schwerin.

Ab 4. März gilt für die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin die 3G-Regelung. Sie löst die bisherige 2G+-Regel ab...


Die Teilnahme an Gruppentreffen sowie das Betreten der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin ist ab 4. März 2022 wieder allen Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können (3G). Gültig sind Tests von einem Testzentrum oder Selbsttests.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Gruppensprecher/innen Treffen ihrer Selbsthilfegruppen im Vorfeld anmelden. Auch Interessierte an neuen Selbsthilfegruppen werden gebeten, sich vor einer Gruppenteilnahme persönlich per Telefon oder E- Mail in der KISS anzumelden.

In der gesamten Kontaktstelle besteht Maskenpflicht. Nur auf dem Sitzplatz im Gruppenraum mit Mindestabstand zu anderen Teilnehmenden darf der Mund-Nasenschutz abgenommen werden, wenn sich alle Teilnehmenden an dem Treffen darauf geeinigt haben. Die Anzahl der Teilnehmer/innen an Treffen ist je nach Raumgröße begrenzt.

Alle Details können im Infektionsschutzkonszept der KISS Schwerin nachgelesen werden.

Download
> Infektionsschutzkonszept der KISS Schwerin (Stand: 04.03.22, PDF)