Corona-Virus: Testpflicht für Gruppentreffen und Beratungsgespräche

21.04.2021 | Schwerin.

Aktualisierte Hygienebestimmungen in der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin sehen u.a. vor, dass Teilnehmer/innen an Gruppentreffen und Beratungssuchende ab sofort einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist...


Zum Schutz aller Teilnehmenden vor einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 gelten für die Gruppentreffen und Beratungsgespräche in der Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin ab sofort aktualisierte Hygienebestimmungen.

So ist es künftig erforderlich, vor Gruppentreffen oder Beratungsgeprächen einen negativen Corona-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Es kann sich dabei sowohl um einen Selbsttest als auch einen  im Testzentrum vorgenommenen Schnelltest handeln.

Zudem gilt in den Räumen der KISS die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes, wenn kein ausreichender Mindestabstand zwischen einzelnen Personen gewährleistet werden kann. Die Anzahl der Teilnehmer/innen an Treffen ist - abhängig von der Größe des Gruppenraums - begrenzt.  Die Gruppensprecher/innen werden gebeten, die Geschäftsstelle über jedes Treffen ihrer Selbsthilfegruppe zu informieren.

Fragen zum Hygienekonzept, das auch in den Räumen der KISS Schwerin ausliegt, beantwortet das Team der Kontaktstelle unter der Rufnummer 0385 – 39 24 333.

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> Hygienekonzept der KISS Schwerin vom 21.04.2021