Jetzt Fördermittel für 2019 beantragen
11.11.2018 | Schwerin.
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im kommenden Jahr noch bis 31. Januar 2019 finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2019 eine Förderung durch die Krankenkassen erhalten.
Anträge für eine Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen können ab sofort bis spätestens 31. Januar 2019 bei der BKK Nordwest eingereicht werden. Bitte verwenden Sie nur aktuelle Antragsunterlagen und beachten Sie die Hinweise der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern (ARGE M-V).
> Informationen der BKK Nordwest zur Selbsthilfeförderung
Sollten Sie Fragen zum Fördermittelantrag haben, steht Ihnen die Geschäftsstelle der KISS Schwerin gerne unterstützend zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin:
> Geschäftsstelle der KISS Schwerin kontaktieren
Weitergehende Informationen zur Förderung von Selbsthilfegruppen erhalten Sie außerdem auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern:
> www.selbsthilfe-mv.de: Finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen