Krankenkassen fördern Selbsthilfe: Jetzt Mittel für 2026 beantragen
27.11.2025 | Schwerin
Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten im Jahr 2026 noch bis 31. Januar finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassen beantragen...

Noch bis spätestens 31. Januar 2026 können Selbsthilfegruppen Anträge für eine Pauschalförderung der gesundheitlichen Selbsthilfe im Jahr 2026 bei der ARGE Selbsthilfeförderung Mecklenburg-Vorpommern (Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfeförderung in MV) einreichen. Hierfür sind die aktuellen Antragsunterlagen zu verwenden und die Hinweise zur Antragstellung zu beachten. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von zwei Vertreter*innen der Gruppe unterschrieben werden:
> Hinweise zur Antragstellung (PDF)
> Kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V: Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen im Jahr 2026.
Für die Förderung von Selbsthilfegruppen wurde Mecklenburg-Vorpommern in 4 Regionen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Für jede Region ist eine federführende Krankenkasse für die Antragsannahme zuständig:
Über die Verwendung der Fördermittel ist ein Nachweis zu erbringen. Ab einer Fördersumme von 820,00 EUR ist dem Verwendungsnachweis ergänzend ein Tätigkeits- bzw. Jahresbericht beizufügen.
Die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Schwerin unterstützt Selbsthilfegruppen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin: